Bei einem Vereinswechsel in der Übertrittszeit kann vom Verein eine der freien Vereinbarung unterliegende Entschädigung gefordert werden.
Kann zwischen den Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann von 03.06.-20.06.2024 eine Freigabe für einen Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung lt. ÖFB-Regulativ (Zwangserwerb) ersetzt werden.
Für Spieler, die das 28. Lebensjahr vollendet haben, ist keine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung zu zahlen, wobei das Alter des Spielers zum Zeitpunkt der Anzeige des Übertritts gemäß "Vereinswechsel ohne Freigabeverfahren" maßgeblich ist! Diese Spieler können nur in dieser Zeit (03.-20.6.2024) im "Zwangserwerb" kostenlos den Verein wechseln!
LAZ/AKA Status: Eine genaue Berechnung der AKA/LAZ-Ausbildungsentschädigung von ehemaligen AKA-Spielern ist per E-Mail an office@vfv.at anzufragen.
Das Transferfenster im Sommer öffnet am 05. Juli 2024 um 00:00 Uhr und schließt am 15. Juli 2024 um 23:59 Uhr.