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Durchführungsbestimmungen
Niederösterreichischer Fußballverband
Jugendreferat
Durchführungsbestimmungen
NACHWUCHS - LANDESLIGA
gültig für die Saison 2019/20
Präambel
(1) Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der Nachwuchs-Landesliga. Diese werden in fünf Bewerben getrennt nach Altersstufen U14, U15, U16, U17 und U18 ausgetragen.
(2) Die Bewerbe U14 und U16 werden von der AK Niederösterreich (Arbeiterkammer), die Bewerbe U15, U17 und U 18 von ERIMA unterstützt. Die jeweiligen Bewerbssponsoren scheinen daher in allen Veröffentlichungen auf. Die teilnehmenden Vereine, werden – unabhängig von ihren Verpflichtungen gem. §§ 11,12 gebeten, dies auch bei ihren internen und vereinsautonomen Kommunikationsebenen (Vereinshomepage, Pressemitteilungen, Facebook usw.) zu berücksichtigen.
(3) Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden Bestimmungen des ÖFB und des NÖFV zur Anwendung, insbesondere wird auf die Bestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb verwiesen. Die ÖFB-Meisterschaftsregeln, sowie die NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft gelten – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – sinngemäß.
(3) Diese Durchführungsbestimmungen werden in Entsprechung der NÖFV-Richtlinien für den Nachwuchsfußball vom NÖFV-Jugendreferat beschlossen.
§ 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten
(1) Mit der Organisation der Nachwuchs-Landesliga ist das NÖFV-Jugendreferat betraut.
(2) Mit der administrativen Leitung, Durchführung und Überwachung der Bewerbe wurde Herr
Anton GEGENBAUER
als Obmann der Nachwuchs-Landesliga eingesetzt.
Kontakt: 0676/88906 1300
(3) Die Nachwuchs-Landesliga wird über „Fußball-Online“ administriert.
§ 2 Durchführung und Spielmodus
Durchführung
1. Die Bewerbe werden nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt.
2. Diese Bewerbe erstrecken sich über den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
3. Die am Ende der Meisterschaft an der Spitze der Meisterschaftstabelle stehende Mannschaft ist NÖ Landesmeister.
Modus
Spielmodus der NWLL Spielgruppen in der MS 2019/20
U 14 Herbst 2019 20 Mannschaften
U 14 West 5 Ma.
U 14 Mitte 5 Ma.
U 14 Ost 5 Ma.
U 14 Süd 5 Ma.
U 14 Frühjahr 2020 = 18 Mannschaften
OPO 6 Ma.
MPO 6 Ma.
UPO 6 Ma.
Dier zwei schlechteren Gruppenfünften kehren in ihre JHG zurück
4 Gruppensieger
Die zwei Schwächeren Gruppenzweiten
Die 4 Gruppenvierten
die zwei besseren
4 Gruppendritte
Die 2 besseren Gruppenfünften
Gruppenzweiten
U 15 Herbst 2019 18 Mannschaften Ganzjahres MS: keine Absteiger in die JHG
OPO 6 Ma.
West 6 Ma.
Ost Ma.
U 15 Frühjahr 2020 = 18 Mannschaften
OPO
MPO
UPO
1.bis 4.aus OPO He.
2., 3. West u. Ost
4., 5., 6. West
1.West u. 1. Ost
5. u. 6. OPO He.
4.,5.,6. Ost
6 Mannschaften
6 Mannschaften
6 Mannschaften
U 16 Ganzjahresmeisterschaft, kein Absteiger im Herbst, 15 Mannschaften
OPO 5 Ma.
West 5 Ma.
Ost 5 Ma.
U 16 Frühjahr 2020 15 Mannschaften
OPO 5 Ma.
MPO 5 Ma.
UPO
1. bis 3. OPO He.
4., 5. OPO He.
schlechterer 3. W/O
1. West u. 1. Ost
2. West u. 2. Ost
4., 5. West u. Ost
besserer 3. Aus West/Ost
U 17 Ganzjahresmeisterschaft, kein Absteiger im Herbst, 11 Mannschaften
Herbst 2019
OPO 5 Ma.
UPO 6 Ma.
Hin- u. Rückrunde
Hin- u. Rückrunde
Frühjahr 2020
kein Absteiger in UPO
Gruppensieger ins OPO
6 Ma.
5 Ma.
U 18 Ganzjahresmeisterschaft 6 Mannschaften
Herbst 2019, Hin- und Rückrunde
Frühjahr 2020, Hin- und Rückrunde
§ 3 Spielberechtigung und Ersatzspieler
(1) Spielberechtigt sind alle SpielerInnen gem. den ÖFB Vorschriften und NÖFV Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb.
(2) Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11 + 5 Ersatzspieler) nominiert werden.
(3) In allen Bewerben dürfen sämtliche 5 Wechselspieler eingetauscht werden.
Rücktausch ist gestattet.
§ 4 Spieltermine
Die Auslosung mit den Spieltagen wird über Fußball online erstellt und administriert.
Der genaue Spieltermin ist im Einvernehmen der beiden Vereine festzulegen und über „Fußball-Online“ vom Heimverein einzugeben. Letzter Termin für die selbständige Termineingabe ist der 15.8.2019 bzw. 15.3.2020 (bis jeweils 24.00 Uhr lässt das System Verlegungen zu), weitere Termine bzw. Änderungen sind dann über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail von beiden Parteien bekannt zu geben.
Rückverlegungen nach dem angegebenen Termin oder Platzwahltausch können von den Vereinen selbst nicht bearbeitet werden und sind dem NWLL - Obmann per Mail zu melden bzw. ein entsprechendes Ansuchen zu stellen.
· Ausgefallene Spiele der Runden 1-4 sind bis spätestens MI 18.09. nachzutragen.
Grundsätzlich kann im Fall der Nichteinigung der Heimverein den Spieltermin (Freitag – bei genehmigtem Flutlicht bis spätestens 19.30 Uhr, Samstag, Sonntag zu den letzten Verbandszeiten) bestimmen.
Wochentagsspiele (Montag bis Donnerstag) können nur einvernehmlich festgelegt werden.
Im Falle der Nichteinigung auf einen Spieltermin ist über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga das NÖFV-Sportreferat zu befassen. Dieses entscheidet endgültig.
Spiele der letzten Runde des Herbst- bzw. des Frühjahrsdurchgangs sind - soweit für den Auf- oder Abstieg bzw. die Gruppeneinteilung der folgenden Halbsaison entscheidend – zeitgleich auszutragen. Werden von der Gruppenleitung angesetzt bzw. koordiniert!
Pflichtersatztermine (nur für ausgefallene = abgesagte Meisterschaftsspiele!!!) sind:
Herbst 2019: 26./27.10.
1.11. (Allerheiligen)
9./10.11., 16./17.11. und 23./24.11.
§ 5 Spielverlegungen, Absageregelung
Terminisierung ausgefallener Wettspiele
(1) Spielverlegungen nach der endgültigen Eingabe per 15.8. oder 15.3.2019 können nur im Einvernehmen der beteiligten Vereine erfolgen. Der neue Termin ist von beiden Vereinen dem Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail zu melden und von diesem zu genehmigen. Die Terminänderung im Fußball-Online-System wir danach durch den Obmann der Nachwuchs-Landesliga vorgenommen. Telefonisch in Ausnahmefällen nur bei kurzfristiger Notwendigkeit!
(2) Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Bearbeitungsgebühr
für den entstehenden administrativen Mehraufwand wie folgt vorgeschrieben:
6 – 14 Tage vor dem Spiel EUR 20,-
0 - 5 Tage vor dem Spiel EUR 40,-
(3) Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter.
(4) Von Montag bis Freitag (Ausnahme Feiertag) ist die NÖFV-Geschäftsstelle telefonisch vom Heimverein während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage zu beantragen bzw. eine Platzkommissionierung zu veranlassen.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Dienstzeiten der NÖFV-Geschäftsstelle hat der Heimverein Kontakt mit den absageberechtigten Funktionären des NÖFV (NWLL-Obmann
Gegenbauer, regionaler Hauptgruppenobmann oder regionaler Jugendhauptgruppenobmann) wegen einer Spielabsage aufzunehmen und eine solche zu beantragen.
Erst nach erfolgter Bestätigung der Spielabsage durch den absageberechtigten Funktionär hat der Heimverein den nominierten Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus Fußball Online-System) und den Gastverein zu verständigen.
(5) Entfällt ein Spiel infolge Unbespielbarkeit des Platzes (Heimverein sagt zu spät ab und Gegner ist schon angereist) und der Gastverein muss daher ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, hat der Heimverein dem anreisenden Verein eine Fahrtkostenvergütung in der Höhe von € 1,16 pro gefahrene Kilometer (An- und Rückreise) zu erstatten.
Bei kurzfristiger Absage durch den Schiedsrichter unmittelbar vor Spielbeginn (z.B. wegen Gewitter), sind die Fahrtspesen nur zu 70 % des vorgenannten Endbetrages vom Heimverein an den Gastverein zu bezahlen.
(6) Die Terminisierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner sofort im Zuge der Absage einen einvernehmlichen (Ersatz-)Spieltermin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine und späteste mögliche Austragungstermine gem. § 4 sind dabei zu beachten und einzuhalten.
§ 6 Spielorganisation und Finanzielles
(1) Für die Organisation eines Spieles ist jeweils der Teilnehmer verantwortlich, der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln.
(2) Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des Obmanns der Nachwuchs-Landesliga gestattet bzw. wird von diesem Online durchgeführt (nicht vom Verein einfach den Spielort tauschen)!
(3) Spieldauer:
U 18, U17 und U16: 2 x 45 Minuten
U15 und U14: 2 x 40 Minuten
(4) Spielbälle:
U 18, U17, U16 und U15: Ballgröße 5; (U18, 17, 15 = ERIMA Bälle)
U14: Ballgröße 4
(5) Für Trainings- und Aufwärmbälle ist jeder Verein selbst verantwortlich.
(6) Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle) sowie für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung zuständig. Auf die Einhaltung der Zusatzbestimmung gemäß § 12 wird ausdrücklich hingewiesen.
(7) Eintritt generell freiwillige Spenden.
(8) Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten.
(9) Die Reise- und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen.
(10) Der Veranstalter stellt der Gastmannschaft sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung ausreichend Tee), sowie dem Schiedsrichter das Pausengetränk unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung.
§ 7 Ausschlüsse und Disziplinarvergehen
(1) Bei einem Ausschluss mittels Roter Karte hat der Schiedsrichter einen Bericht im ONLINE System zu verfassen und ist ein Verfahren beim NÖFV-Strafausschuss einzuleiten. Dieser Bericht wird im System (Fußball online) den Funktionären (alle ADMIN, Obmann, Sektionsleiter, Jugend- bzw. Nachwuchsleiter) automatisch per Intramail zugestellt und kann dort eingesehen werden. Die Eingabe einer Mail - Adresse im ONLINE System ist daher notwendig.
(2) Die Spielercard ist nicht einzubehalten.
(3) Ausgeschlossene SpielerInnen bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten. Die Sitzungen finden für die NWLL jeden Donnerstag (falls ein Feiertag – dann bereits am Mittwoch) ab 16.30 Uhr im NÖFV-Verbandsheim in St. Pölten statt. Persönliches Erscheinen ist anzukündigen, schriftliche Stellungnahmen am Sitzungstag bis spätestens 12 Uhr an office@noefv.at zu übermitteln)
§ 8 Beglaubigungen
Die resultatgemäße Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anzeige in der NÖFV-Geschäftsstelle eingeht.
§ 9 Schiedsrichterbesetzung und Gebühren
(1) Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird im Fußball Online-System angezeigt.
(2) Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen. (Anwesender neutraler Schiedsrichter wird zur Spielleitung herangezogen, Losentscheid).
Ist keine der beiden Möglichkeiten umsetzbar, oder spricht sich einer der beiden Teilnehmer gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung.
(3) Die pauschale Schiedsrichtergebühr ist vom Heimverein zu tragen.
€ 66,- für Spiele U18 – U16
€ 60,- für Spiele U15 und U14
§ 10 Pönalbestimmungen
(1) Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 600,-
(2) Nichtantreten zu einem Wettspiel € 300,-
€ 225 an Verein, € 75 an NÖFV
(3) Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 100,-
(4) Nichteinhaltung § 11 oder § 12 € 50,-
§ 11 Zusatzbestimmungen AK Niederösterreich Bewerbe U 14 und U 16
(1) Als werbliche Gegenleistung für die Unterstützung der AK Niederösterreich (Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ) haben die teilnehmenden Vereine Kontakt zu ihrer nächsten AK Bezirksstelle www.aknoe.at aufzunehmen, einen Vertreter zu einem HEIM - Spiel einzuladen (Ankick) und mit der von der Bezirksstelle mitgebrachten Werbetafel ein Foto anzufertigen.
Es wird empfohlen die Termine rechtzeitig abzustimmen.
Zur Spielankündigung sind die am 3. August 2019 bereitgestellten Plakate der AK Niederösterreich zu verwenden, welche es auch in digitaler Form bei schicklgruber@noefv.at gibt.
(2) Ein Mannschaftsfoto ist über den Obmann der NWLL oder die NÖFV-Geschäftsstelle schicklgruber@noefv.at bis zum Ende des Frühjahrsdurchganges 2020 der AK Niederösterreich zur Verfügung zu stellen (Anfertigung mit AK Niederöstereich Werbetafel, die vom Vertreter der Bezirksstelle mitgebracht wird).
§ 12 Zusatzbestimmungen für ERIMA - Bewerbe U 15, U 17 und U18
Mannschaften der ERIMA Landesliga U18 und Mannschaften der ERIMA Landesliga U17 und die für den Frühjahrsdurchgang qualifizierten Mannschaften der ERIMA Landesliga U15 erhalten im Februar 2020 je
25 Stk. Trainingsbälle und 5 Stk. Matchbälle
welche bei den nachfolgenden Meisterschaftsspielen (Matchball und Ersatzbälle!) im Frühjahr 2020 unbedingt zu verwenden sind.
Selbstbehalt: € 300,-
Der Betrag wird bei der Überweisung der Fahrtkostenzuschüsse durch den NÖFV einbehalten
§ 13 Sonstiges
(1) Aushang
Es wird empfohlen, diese Durchführungsbestimmungen in der Schiedsrichterkabine auszuhängen bzw. zu den Spielen mitzuführen, ebenso einen allfälligen NSG Vertrag!
Ersichtlich sind diese auch in Fußball Online-System bei Aufruf der Spielgruppe.
(2) Kunstrasenspiele
Grundsätzlich sind die Spiele der Nachwuchs-Landesliga auf Rasenplätzen auszutragen.
Wird das Spielfeld für unbespielbar erklärt (Schiedsrichter oder im Vorfeld von einem absageberechtigten Funktionär), kann das Spiel auch auf Kunstrasen ausgetragen werden, und kann vom Spielpartner nicht abgelehnt werden!!!!
Bei anhaltendem Schlechtwetter und verfügbarem Kunstrasenplatz beim Heimverein, hat der Gast dafür zu sorgen, dass die Mannschaft kunstrasentaugliches Schuhwerk mitbringt.
(3) Flutlicht
Spiele der NWLL bei Flutlicht sind dann gestattet, wenn auf kommissionierten Spielplätzen eine Lichtstärke von zumindest 80 Lux gegeben ist.
(4) Fahrtspesenzuschuss
Vereine, die an der NWLL teilnehmen, erhalten über den NÖFV eine Fahrtspesenunterstützung, die sich aus den Beiträgen der Sponsoren AK Niederösterreich und ERIMA, sowie einer Unterstützung des Landes und Beiträgen aus dem BSFF (Bundessport Förderungs Fonds) des NÖFV zusammensetzt.
§ 14 Aktuelle Beschlüsse
(1) Einteilung Frühjahr 2020
In der Sitzung am 3.8.2019 haben die Vereine für die Bewerbe U15 und U16 die Fortführung im Play-off Modus festgelegt. Dh keine regionale Einteilung, sondern MPO und UPO nach sportlicher Qualifikation
Gruppensitzung NWLL
Lindabrunn, 03. August 2019